Gefährdung
Der Eisvogel in Deutschland ist ein Jahresvogel, weil Wintergast, und gilt als nicht gefährdet. Vor Bejagung schützt ihn das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Vogelschutzrichtlinie (Anhang I). Auch sonst steht er in Deutschland unter strengem Schutz, da es nur noch 6.000 bis 8.000 Paare gibt. Des Weiteren steht er in Deutschland auf der Vorwarnliste, was bedeutet, dass er schnell in eine starke Gefährdung rutschen kann. Bayern zum Beispiel führt ihn bereits jetzt auf der Rote Liste als gefährdet. Das liegt daran, dass der Bestand des Eisvogels in sehr eisreichen Wintern stark einbrechen kann.
Diese Bedrohung reguliert der Eisvogel auf natürliche Weise durch die Schachtelbruten. Außerdem haben die milden Winter in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, die Bestände zu stabilisieren. Einzelne kalte Winter treffen die Tiere dann aber umso härter, da sie sich an die Klimabedingungen anpassen und vermehrt in ihren angestammten Revieren überwintern.
Was der Eisvogel ebenfalls nicht eigenständig kompensieren kann, ist die Gefährdung durch die Besiedelung, Verbauung (Begradigung, Kanalisierung) und Verschmutzung seines natürlichen Lebensraumes. Auch unkontrollierter Freizeittourismus setzt ihm zu, der ihn beim Brüten oder Füttern der Jungen stört und unwissentlich oder mutwillig tatsächliche und potenzielle Nistplätze vernichtet.
Deshalb werden seit einigen Jahren vermehrt wichtige Schutzmaßnahmen durchgeführt, um dem Eisvogel sein natürliches Revier zurückzugeben. Fließgewässer werden erhalten oder renaturiert, Steilwände angebaut und Nisthilfen geschaffen. An einer artenreichen Fischfauna und verbesserter Wasserqualität wird ebenfalls gearbeitet.