Kfz-Sachverständigenbüro Alexander Eßer

Beschreibung

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur vollständigen Beweissicherung und Festellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Mit Hilfe eines Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezgl. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen [fiktive Abrechnung].

Benötigen Sie keinen Mietwagen, und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Sachverständigen vorgenommen werden.

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