Günter`s Hundeschule

Beschreibung

Praxisorientierte Hundeerziehung mit dem „Augsburger Modell”

Mit dem „Augsburger Modell” startete der SV im Jahr 1986 eine bundesweite Initiative zur Einführung von Erziehungskursen für Hunde. Die Idee: das Wissen und die Erfahrung der Mitglieder in Form von Kursen für Ausbildung und Erziehung an alle Hundehalter und für jeden Hund, unabhängig von einer Mitgliedschaft, weiterzugeben. Beim Augsburger Modell sind deshalb Hundeliebhaber mit allen Rassen willkommen.

Heute bietet das Augsburger Modell eine praxisorientierte Hundeerziehung nach modernen Ausbildungsmethoden. Neben praktischen Übungen in Alltagssituationen wird den Teilnehmern im Verlauf des Kurses auch ein Basis-Sachkundewissen über das Verhalten des Hundes vermittelt. Unter Anleitung erfahrener Ausbilder bringen Frauchen oder Herrchen so ihren Vierbeinern das Hunde-ABC bei. Abschlussziel ist der alltagssichere Familienhund.

Teilnehmen kann jeder Hund, gleich welcher Rasse, mit seinem Hundeführer. Wenigstens 12 Monate alt muss der Hund zu Beginn des Kurses sein. Wichtig: eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Impfbuch! Eine Mitgliedschaft des Eigentümers und/oder des Hundeführers ist nicht erforderlich.

Ausbildung zum verkehrssicheren Begleithund

Diese Ausbildung stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Ihr erfolgreiches Bestehen ist sowohl für Schutzhunde-Sport als auch Agility eine grundlegende Voraussetzung. Wer erfolgreich am Augsburger Modell teilgenommen hat, tut zum Bestehen der BH-Prüfung meist nur noch einen kleinen Schritt.

Die Begleithundprüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden auf dem Übungsplatz Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen geprüft. Im zweiten Teil wird die Verkehrssicherheit getestet. Der Hund geht angeleint und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Zur Prüfung gehört außerdem, dass der Hund fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten allein bleibt – Herrchen ist außer Sichtweite – und weder Passanten noch andere Hunde anknurrt. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet nicht statt.

Zur Prüfung wird der Hund frühestens im Alter von 15 Monaten zugelassen. Für die Anerkennung der Prüfung ist die Mitgliedschaft im SV oder einem VDH-anerkannten Verein notwendig.

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